Qualifizierungschancengesetz

Durch das Qualifizierungschancengesetz stehen Unternehmen finanzielle Fördermittel zur Verfügung, mit deren Hilfe Arbeitnehmer:innen eine Berufsqualifizierung erlangen oder an einer Weiterbildung teilnehmen können. Lohnausfälle und Weiterbildungskosten werden teilweise oder sogar gänzlich abgefangen, sodass sowohl Arbeitnehmergeber:innen als auch Arbeitnehmer:innen profitieren.


Voraussetzungen

Zielgruppe

Sind Arbeitnehmer:innen

  1. Die über keinen Berufsabschluss oder keinen verwertbaren Berufsabschluss verfügen und diesen nachholen möchten
  2. Die vom Strukturwandel (beispielsweise der Digitalisierung) betroffen sind und über eine Weiterbildung Kompetenzen erlangen und ausbauen können.

(Ausgeschlossen sind Weiterbildungen, die gesetzlich verpflichtend sind).

Voraussetzungen

Für Arbeitnehmer:innen:

  1. Ohne Qualifikationen und damit kein vorhandener Berufsabschluss
  2. Mit Weiterbildungsbedarf: der Berufsabschluss muss mindestens zwei Jahre zurückliegen und die Weiterbildung muss mehr als 120 Unterrichtseinheiten betragen.

Kostenübernahme

Für Arbeitnehmer:innen:

  1. Ohne Qualifikationen: Lehrgangskosten entfallen zu 100% und Lohnkosten werden zu 100% übernommen. Damit ist die Qualifikation kostenlos!
  2. Mit Weiterbildungsbedarf: der gewährte Zuschuss oder Übernahme der Lehrgangskosten, orientiert sich an der Betriebsgröße und dem Alter des / der Arbeitnehmer:in.

Ihre Vorteile:

  • Sie sind mit Ihrem Wissen und Ihren Fähigkeiten auf dem neuesten Stand.

  • Sie lernen und entwickeln sich weiter.

  • Sie sichern sich aktiv Ihren jetzigen oder einen zukünftigen Arbeitsplatz.

  • Sie steigern Ihren Wert und Ihre Attraktivität für Ihre:n Arbeitgeber:in.

  • Sie haben die Möglichkeit auf Beantragung von Förderleistungen.

 


Interessiert?

Dann sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne weiter. Wir ermitteln mit Ihnen den Qualifizierungsbedarf, suchen nach den passenden Förderinstrumenten und bearbeiten gemeinsam die Antragsunterlagen.

Kompetente Beratung erhalten Sie ebenso bei zwei:P Personal gGmbH unter diesen Kontaktmöglichkeiten:

KONTAKT 040 - 238317080 

Infos für Arbeitgeber:innen

Infos für Arbeitnehmer:innen

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